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Stiftung / Finanzen


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Frauenhaus
Sie erreichen uns während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Helpline
Am Telefon klären wir, ob ein Frauenhausaufenthalt das Richtige für Sie ist. Falls Sie bei uns eintreten, wird ein neutraler Treffpunkt vereinbart, und wir holen Sie dort ab. Dies kann sehr rasch geschehen, auch mitten in der Nacht.
24h-HELPLINE
044 350 04 04
24h-HELPLINE 044 350 04 04
TARIF | FRAU | KIND | SÄUGLING |
Opferhilfestelle |
255.00 | 255.00 | 224.00 |
Sozialbehörde oder Eigenfinanzierung, wenn Wohnsitz |
185.00 | 185.00 | 150.00 |
Opferhilfe und Sozialbehörden, wenn Wohnsitz in einem anderen Kanton |
330.00 | 330.00 | 300.00 |
Im Kanton Zürich finanziert die Opferhilfestelle (OH) den Aufenthalt im Frauenhaus in der Regel für 35 Tage. In Ausnahmefällen bezahlt die OH weitere Aufenthaltstage.
Die Sozialhilfe der Wohngemeinde der betroffenen Frau finanziert die Nebenkosten sowie den weiteren Aufenthalt, bis eine tragfähige Nachfolgelösung gefunden ist. Die Sozialhilfe leistet auch subsidiäre Kostengutsprache, falls die Opferhilfe die Finanzierung der ersten 35 Tage ablehnt.
Ab dem 36. Aufenthaltstag ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Ist die betroffene Frau vermögend oder hat sie ein geregeltes Einkommen, muss sie ihren Aufenthalt ab dem 36. Tag selber finanzieren.