24h-HELPLINE 044 350 04 04
TARIF  FRAU  KIND  SÄUGLING

Opferhilfestelle
Kanton Zürich
1.–35. Tag

252.00  252.00  222.00

Sozialbehörde oder Eigenfinanzierung, wenn Wohnsitz
im Kanton Zürich, ab 36.Tag

 185.00  185.00  150.00

Opferhilfe und Sozialbehörden, wenn Wohnsitz in einem anderen Kanton
                                                            

 330.00   330.00   300.00 

Im Kanton Zürich finanziert die Opferhilfestelle (OH) den Aufenthalt im Frauenhaus in der Regel für 35 Tage. In Ausnahmefällen bezahlt die OH weitere Aufenthaltstage.

Die Sozialhilfe der Wohngemeinde der betroffenen Frau finanziert die Nebenkosten sowie den weiteren Aufenthalt, bis eine tragfähige Nachfolgelösung gefunden ist. Die Sozialhilfe leistet auch subsidiäre Kostengutsprache, falls die Opferhilfe die Finanzierung der ersten 35 Tage ablehnt. Ab dem 36. Aufenthaltstag ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Ist die betroffene Frau vermögend oder hat sie ein geregeltes Einkommen, muss sie ihren Aufenthalt ab dem 36. Tag selber finanzieren.