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Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person von ihrem (Ex-)Partner oder nahen Verwandten in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird. Zu häuslicher Gewalt gehören:

  • körperliche Gewalt (z. B. schlagen, würgen, Waffengewalt)
  • psychische Gewalt (z. B. gezielt demütigen, wiederholt drohen, andauernd beschimpfen, kontrollieren)
  • sexuelle Gewalt (z. B. zum Sex zwingen, sexistisches Blossstellen vor Bekannten)
  • soziale Gewalt (z. B. isolieren, verbieten, die Sprache zu lernen)
  • ökonomische Gewalt (z. B. Arbeitsverbote, Zwang zur Arbeit, Lohnbeschlagnahmung)

Zu häuslicher Gewalt gehören auch die Androhung derartiger Handlungen sowie Nötigung oder willkürliche Freiheitsberaubung.

 

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