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Gewalt ist nicht zu akzeptieren, und eine Straftat sollte grundsätzlich angezeigt werden. Doch es ist nicht immer so klar, wie es scheint, ob die Frau den Täter anzeigen soll – aus folgenden Gründen:

  • Eine Anzeige kann die Gefährdungssituation verschlimmern, selbst wenn der Täter inhaftiert wird. Beispielsweise weil Familienangehörige des Täters Gewalt ausüben, auch als Reaktion auf die Anzeige.
  • Bei einer Migrantin kann eine Anzeige den Aufenthaltsstatus gefährden.
  • Ein Verfahren kann sehr lange dauern und den Schritt in ein neues Leben verzögern. Die Vergangenheit kann nicht abgeschlossen werden. Es ist auch sehr belastend, dem Täter immer wieder begegnen zu müssen.
  • Insbesondere bei sexueller Gewalt kann das Verfahren mit langen und detaillierten Vernehmungen retraumatisierend
  • Eine Anzeige braucht sehr viel Kraft. Nach einer langjährigen Leidensgeschichte ist das oft zu viel verlangt. Es ist oft auch überaus schwierig, den Vater der eigenen Kinder anzuzeigen oder den Mann, den man geliebt hat oder immer noch liebt.
  • Die Scham ist bei Opfern von häuslicher Gewalt oft sehr hoch. Es ist sehr herausfordernd, die Taten öffentlich zu machen.
  • Wenn es zu einer Verurteilung kommt, genügt das Strafmass gemäss subjektivem Empfinden oft nicht.

Für die gewaltbetroffene Frau (und ihre Kinder) ist es das Wichtigste, dass die Gewalt aufhört. Welcher weitere Weg für sie richtig ist, können allein sie entscheiden. Ihre Entscheidung muss in jedem Fall respektiert werden.