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Die Stiftung Frauenhaus Zürich wurde 1980 gegründet und ist seit Anbeginn gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit.

 

Die gemeinnützige Stiftung engagiert sich für misshandelte Frauen und deren Kinder. Sie ist Trägerin von Kriseninterventionsbetrieben, in denen gewaltbetroffene Frauen Sicherheit, Schutz und professionelle Beratung und ihre Kinder sozialpädagogische Begleitung finden. Im Frauenhaus und in den Nachbetreuungsangeboten werden gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder für ihre weiteren Schritte unterstützt und gestärkt.

 

Die Stiftung dient der Aufrechterhaltung und Erweiterung des Hilfsangebotes für die betroffenen Frauen und Kinder, die vor der Gründung der Stiftung vom Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder geleistet wurde.

 

Der Zweck der Stiftung besteht in der Finanzierung und im Betrieb ihrer Häuser bzw. geeigneten Wohnungen, die physisch und psychisch misshandelten Frauen und ihren Kinder Tag und Nacht, sofort, vorbehaltlos und fürsorglich Schutz gewähren.

 

Innerhalb der Zweckerreichung können diese Häuser bzw. geeigneten Wohnungen auch käuflich erworben werden.

 

Nebst der Finanzierung und dem Betrieb ihrer Häuser bzw. geeigneten Wohnungen umfasst der Stiftungszweck die finanzielle Sicherstellung und den Betrieb von spezifischen Beratungs- und Betreuungsangeboten für die betroffenen Frauen und Kinder.

 

Der Stiftungszweck sieht auch Präventions- und Bildungsarbeit vor.