24h-HELPLINE 044 350 04 04

 

Erleben Sie und Ihre Kinder zuhause Gewalt? Brauchen Sie Schutz?

 

Im Frauenhaus Zürich Violetta können Sie mit Ihren Kindern in Sicherheit wohnen. Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht über unsere Helpline 044 350 04 04. Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen auf dem Weg in ein Leben ohne Gewalt. Wir beraten Sie auch bei juristischen Fragen.

 

Sind Sie in Not und brauchen sofort Hilfe? Rufen Sie die Polizei an: Notruf 117. Die Polizei hilft Ihnen in einer akuten Gewaltsituation. Der Täter wird sofort für 14 Tage aus der Wohnung verwiesen. Er darf nicht mehr in Ihre Nähe kommen. So können Sie und Ihre Kinder zu Hause bleiben und die nächsten Schritte planen.

 

Brauchen Sie Rat oder Unterstützung zum Thema häusliche Gewalt? Erleben Sie und/oder Ihre Kinder zuhause Gewalt Werden Sie von Ihrem (Ex-)Partner oder anderen Familienmitgliedern geschlagen, bedroht, verfolgt oder belästigt?

 

Hier erhalten Sie Beratung, kostenlos und anonym – psychologisch, juristisch und sozial:

 

Bei einer Opferberatungsstelle

  • BIF Beratungsstelle für Frauen: 044 278 99 99
  • frauenberatung sexuelle gewalt: 044 291 46 46

 

Bei einem Frauenhaus (24/7)

  • Frauenhaus Zürich Violetta: 044 350 04 04
  • Frauenhaus Winterthur: 052 213 08 78
  • Frauenhaus Zürcher Oberland: 044 994 40 94

Was ist das Frauenhaus?

Das Frauenhaus Zürich Violetta ist ein Haus für Frauen, die zuhause Gewalt erleben. Schläge, Drohungen und sexuelle Nötigung sind Beispiele für Gewalt. Häusliche Gewalt erfolgt oft durch den Ehemann oder (Ex-)Partner. Sind Sie davon betroffen? Rufen Sie uns an: 044 350 04 04. Sie sind mit Ihren Kindern willkommen bei uns. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie umfassend auf dem Weg in ein freies, sicheres Leben.

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Das Frauenhaus Zürich Violetta bietet 24 sichere Plätze für gewaltbetroffene Frauen und Mütter mit ihren Kindern. Es ist eine temporäre Unterkunft – ein unmittelbarer Weg aus der Notsituation. Neben dem sofortigen Schutz bietet das Frauenhaus Zürich Violetta den Frauen und ihren Kindern umfassende und nachhaltige Unterstützung:

  • Rechtliche Informationen und weitere Vernetzung
  • Psychosoziale Beratung und Begleitung
  • Sozial-pädagogische Begleitung der Kinder
  • Strukturierter Tagesablauf
  • Erste psychische Stabilisierung und Traumabewältigung

 

Eine Aufnahme ins Frauenhaus Zürich Violetta ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr möglich. Die Adresse ist geheim. Das Frauenhaus ist telefonisch jederzeit erreichbar unter 044 350 04 04. Im ersten telefonischen Kontakt wird geklärt, ob das Frauenhaus der passende Aufenthaltsort ist. Bei einer Aufnahme wird ein neutraler Treffpunkt vereinbart und die Frau abgeholt. Andernfalls vermitteln die Mitarbeiterinnen passende Adressen und Anlaufstellen und beraten zum weiteren Vorgehen.

 

Das Frauenhaus Zürich Violetta ist auch eine Fachstelle zum Thema häusliche Gewalt. Es bietet Betroffenen, Drittpersonen, Behörden und Institutionen telefonische Beratungen und Auskünfte an. Mehr Infos

 

Trägerin des Frauenhauses Zürich Violetta ist die Stiftung Frauenhaus Zürich.

Was ist häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt geschieht zuhause oder in der Beziehung: vom Ehemann, Partner, Freund, Ex-Freund oder Familienangehörige. Schlagen, schupsen, würgen und zum Sex zwingen ist Gewalt. Auch drohen, einsperren, kontrollieren und isolieren ist Gewalt.

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Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person von ihrem (Ex-)Partner oder nahen Verwandten in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird.

Zu häuslicher Gewalt gehören:

  • körperliche Gewalt (z. B. schlagen, würgen, Waffengewalt)
  • psychische Gewalt (z. B. drohen, einsperren, kontrollieren, demütigen)
  • sexuelle Gewalt (z. B. zum Sex zwingen, sexistisches Blossstellen vor Bekannten)
  • soziale Gewalt (z. B. isolieren, verbieten, die Sprache zu lernen)
  • ökonomische Gewalt (z. B. Arbeitsverbote, Zwang zur Arbeit, Lohnbeschlagnahmung)

Zu häuslicher Gewalt gehören auch die Androhung derartiger Handlungen sowie Nötigung oder willkürliche Freiheitsberaubung.

Weitere Informationen zu häuslicher Gewalt

 

Wer kann ins Frauenhaus kommen?

Im Frauenhaus können Frauen wohnen, die zuhause oder in ihrer Beziehung Gewalt erleben. Das Frauenhaus Zürich Violetta steht allen Frauen offen: Sie erhalten mit Ihren Kindern bei uns Schutz und Unterstützung – unabhängig von Ihrer Nationalität oder Religion. Auch Ihr Aufenthaltsstatus und Ihre finanzielle Situation spielen keine Rolle.

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Die folgenden Situationen sprechen für einen Aufenthalt im Frauenhaus:

  • Die Frau erlebt häusliche Gewalt: Sie wird von ihrem Ehemann, Freund, dem Ex-Partner oder der Familie körperlich, sexuell oder psychisch bedroht oder verletzt. Sie fühlt sich in ihrer eigenen Wohnung nicht sicher und braucht deshalb Schutz und Sicherheit. Sie findet keine andere sichere Unterkunft (z.B. bei einer Schwester oder Freundin).
  • Der gewalttätige (Ex-)Partner ist flüchtig oder hält sich nicht an angeordnete Schutzmassnahmen. Die Polizei kann sich erst einschalten, wenn es allenfalls bereits zu spät ist. Das Frauenhaus kann unmittelbar den benötigten Schutz bieten.
  • Der gewalttätige (Ex-)Partner ist inhaftiert, doch andere Familienangehörige bedrohen die Frau oder üben Gewalt aus. Im Frauenhaus findet die Frau mit ihren Kindern Schutz, kann zur Ruhe kommen und das weitere Vorgehen bedenken.
  • Ist der Aufenthalt der Frau an den Status des Ehemannes gebunden, kann sie keine Schutzmassnahmen ihm gegenüber einfordern. Denn dadurch würde sie ihren eigenen Aufenthalt in der Schweiz gefährden. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus haben gewaltbetroffene Frauen ein Recht auf Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus.
  • Eine gewaltbetroffene Frau kann auch aus anderen persönlichen Gründen davon absehen, ihren Ehemann anzuzeigen oder Massnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes einzufordern. Das Frauenhaus bietet ihr Sicherheit und professionelle Unterstützung.
  • Migrantinnen sprechen oft wenig Deutsch, kennen sich bezüglich ihrer Rechte in der Schweiz nicht gut aus. Oft fehlt ein eigenes soziales Netz. Im Frauenhaus werden sie unterstützt und in ihren Integrationsbemühungen gefördert.

Können meine Kinder mit ins Frauenhaus kommen?

Ja. Als Mutter können Sie mit Ihren Kindern ins Frauenhaus Zürich Violetta kommen. Ihre Kinder leben mit Ihnen im selben Zimmer. Es hat auch Spielzimmer für die Kinder. Sie sind weiterhin verantwortlich für die Betreuung der Kinder. Wir unterstützen Sie dabei.

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Kinder sind von häuslicher Gewalt immer mitbetroffen. Einerseits müssen sie die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben, andererseits sind sie oft selber Opfer der Gewalt. Im Frauenhaus Zürich Violetta erhalten die Kinder parteiliche sozialpädagogische Unterstützung und Beratung, angemessene Animation und ein breites Angebot an kindergerechten Spielen, Büchern und Räumen. Wenn es die Sicherheit erlaubt, gehen die Kinder auch während des Aufenthaltes im Frauenhaus zur Schule, aus Sicherheitsgründen meistens nicht in der alten Schule. Das Frauenhaus Zürich Violetta arbeitet eng mit geeigneten Schulen in der näheren Umgebung zusammen.

 

Die Mutter ist auch im Frauenhaus für die Kinderbetreuung zuständig. Sie wird unterstützt, gestärkt und für ihre Verantwortung sensibilisiert. Der Mutter-Kind-Beziehung wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

 

Mütter können ihre Kinder mitbringen. Mit Kindern über 12 Jahren wird ein separates Aufnahmegespräch geführt.

Wie ist das Leben im Frauenhaus?

Das Frauenhaus Zürich Violetta funktioniert wie eine grosse Wohngemeinschaft. Sie wohnen alleine oder mit Ihren Kindern in einem Zimmer. Es gibt gemeinsame Räume wie Küche, Badezimmer und Wohnzimmer. Am Mittag essen alle gemeinsam. Eine oder mehrere Frauen kochen unter Anleitung einer Mitarbeiterin des Frauenhauses gemeinsam für alle Frauen und Kinder. Für die Kinder hat es Spielzimmer. Drogen und Alkohol sind im Frauenhaus verboten.

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Im Frauenhaus zu leben bedeutet, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern. So beteiligen sich beispielsweise alle Frauen am Putzen und Kochen für alle gemäss einem Ämtliplan / Aufgabenplan.

 

Die Sicherheit der Frauen, Kinder und Mitarbeiterinnen steht im Frauenhaus an erster Stelle. Deshalb sind das Arbeiten und der Schulbesuch am gewohnten Ort oft für einige Zeit nicht möglich. Auswärtiges Übernachten sowie auch Besuche im und ums Haus sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

 

Im Frauenhaus finden regelmässig Beratungsgespräche statt. Die betroffenen Frauen erhalten den Raum, um über die erlebte Gewalt zu sprechen. Wir informieren sie über ihre Rechte und unterstützen sie bei den nächsten Schritten, etwa bei der Wohnung- und Arbeitssuche, in rechtlichen Belangen (z. B. Anzeige, Scheidung, Aufenthaltsstatus) und bei der Traumabewältigung. Die Frauen entscheiden dabei jederzeit selbst, welche Schritte für sie die richtigen sind.

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Sie erreichen uns jederzeit telefonisch: 044 350 04 04. Am Telefon vereinbaren wir einen Treffpunkt und holen Sie dort ab. Dies kann sofort geschehen, am Tag und in der Nacht.

Was nehme ich mit ins Frauenhaus?

Nehmen Sie nicht zu viel mit. Ein Koffer genügt! Packen Sie ein paar Kleider und Toilettenartikel für sich und Ihre Kinder ein. Ebenso Geld und wichtige Dokumente: Ihren Pass, Ausländerausweis, Krankenkassenausweis und den Geburtsschein der Kinder. Sie können aber auch ohne persönliche Dinge und Dokumente ins Frauenhaus kommen.

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Wenn Sie keine Zeit haben, etwas einzupacken, bevor Sie ins Frauenhaus kommen, geben wir Ihnen alles Nötige und unterstützen Sie im Anfordern der wichtigsten Papiere. Falls Sie einen Koffer packen können, bevor Sie zu uns kommen, sind folgende Dinge nützlich:

    • Kleider für Sie und Ihre Kinder (nicht zu viele!)
    • Toilettenartikel, Medikamente für Sie und Ihre Kinder
    • Lieblingsspielzeug der Kinder, Stofftier
    • Geld, Schmuck
    • Wichtige Dokumente (Pass und ID bzw. Ausländerausweis, Krankenkassenausweis, Geburtsschein der Kinder, Heiratsurkunde, allfällige Gerichtsurteile, Arztunterlagen, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Bankauszüge, Schriftenempfangsschein usw.)

Kann ich ins Frauenhaus kommen, wenn ich nur wenig Deutsch spreche?

Ja. Unsere Mitarbeiterinnen sprechen verschiedene Sprachen. Sie kennen sich mit dem Thema Migration aus. Wir arbeiten auch mit Dolmetscherinnen zusammen.

Ich fühle mich bedroht. Was kann ich tun?

Sind Sie in Not? Sind Sie akut bedroht? Dann rufen Sie die Polizei an (117). Haben Sie Angst vor Gewalt? Dann rufen Sie unsere Helpline an: 044 350 04 04. Gemeinsam klären wir Ihre Situation und planen die nächsten Schritte.

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Im Kanton Zürich gilt das Gewaltschutzgesetz (GSG). Es schützt vorübergehend vor häuslicher Gewalt. Dafür müssen gewaltbetroffene Frauen im Kanton Zürich keine Anzeige machen. Die Polizei kann unabhängig von einer Anzeige spezielle Schutzmassnahmen anordnen:

  • Wegweisung: Die gewalttätige Person darf die gemeinsame Wohnung für 14 Tage nicht betreten.
  • Betretverbot: Die gewalttätige Person darf gewisse Gebiete nicht betreten («Rayonverbot» z. B. für das Wohnquartier, die Schule, rund um den Arbeitsplatz).
  • Kontaktverbot: Die gewalttätige Person darf mit gewissen Personen keinen Kontakt aufzunehmen.
  • Gewahrsam: Die gewalttätige Person wird für maximal 24 Stunden inhaftiert.

Die Polizei ordnet diese Gewaltschutzmassnahmen auf Wunsch der betroffenen Person (Opfer) an. Die Massnahmen können eine akute Gewaltsituation stoppen und die Opfer schützen. Weitere Schritte können dann in Ruhe überlegt werden.

 

Oft bieten die Massnahmen zu wenig Schutz und lösen das Problem längerfristig nicht. Hier helfen das Frauenhaus und Beratungsstellen für häusliche Gewalt weiter:

  • Frauenhaus Zürich Violetta: 044 350 04 04
  • BIF Beratungsstelle für Frauen: 044 278 99 99
  • frauenberatung sexuelle gewalt: 044 291 46 46

Ich bin unsicher, ich habe Fragen. Was kann ich tun?

Rufen Sie unsere Helpline an: 044 350 04 04. Wir klären Ihre Fragen am Telefon. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein. Sie können uns auch anonym anrufen. Unsere Helpline ist keine kostenpflichtige Nummer. Sie sind frei in der Entscheidung, was Sie tun wollen. Wir fragen Sie nicht nach Ihrem Namen oder Ihrer Adresse.

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BIF Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft

Postfach
8036 Zürich
Telefon: 044 278 99 99
www.bif-frauenberatung.ch
BIF Onlineberatung

 

frauenberatung sexuelle gewalt

Letzigraben 89
8003 Zürich
Telefon: 044 291 46 46
www.frauenberatung.ch

 

Beratungsstelle Frauen-Nottelefon Winterthur

Technikumstrasse 38
8401 Winterthur
Telefon: 052 213 61 61
www.frauennottelefon.ch

 

 

Weitere Beratungsstellen:

Elternnotruf

Weinbergstrasse 135
8006 Zürich
Telefon: 0848 35 45 55 (Festnetz-Ortstarif)
www.elternnotruf.ch

 

Infodona – Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten

Langstrasse 21
8004 Zürich
Telefon: 044 412 84 00
www.stadt-zuerich.ch/infodona

 

FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration

Hohlstrasse 511
8048 Zürich
Telefon: 044 436 90 00
www.fiz-info.ch

 

Pro Juventute

Beratung per Telefon, Mail oder im Chat
Telefon: 147
www.projuventute.ch

 

Muss ich meinen Mann bei der Polizei anzeigen, wenn ich ins Frauenhaus komme? Muss ich mich von meinem Partner trennen?

Nein. Sie müssen Ihren Mann oder Partner nicht anzeigen. Sie müssen sich auch nicht von ihm trennen. Im Frauenhaus können Sie überlegen, wie es weitergehen soll. Wir beraten und unterstützen Sie dabei. Sie allein entscheiden, was Sie tun wollen.

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Gewalt ist nicht zu akzeptieren, und eine Straftat sollte grundsätzlich angezeigt werden. Doch es ist nicht immer so klar, wie es scheint, ob die Frau den Täter anzeigen soll – aus folgenden Gründen:

  • Eine Anzeige kann die Gefährdungssituation verschlimmern, selbst wenn der Täter inhaftiert wird. Beispielsweise weil Familienangehörige des Täters Gewalt ausüben, auch als Reaktion auf die Anzeige.
  • Bei einer Migrantin kann eine Anzeige den Aufenthaltsstatus gefährden.
  • Ein Verfahren kann sehr lange dauern und den Schritt in ein neues Leben verzögern. Die Vergangenheit kann nicht abgeschlossen werden. Es ist auch sehr belastend, dem Täter immer wieder begegnen zu müssen.
  • Insbesondere bei sexueller Gewalt kann das Verfahren mit langen und detaillierten Vernehmungen retraumatisierend
  • Eine Anzeige braucht sehr viel Kraft. Nach einer langjährigen Leidensgeschichte ist das oft zu viel verlangt. Es ist oft auch überaus schwierig, den Vater der eigenen Kinder anzuzeigen oder den Mann, den man geliebt hat oder immer noch liebt.
  • Die Scham ist bei Opfern von häuslicher Gewalt oft sehr hoch. Es ist sehr herausfordernd, die Taten öffentlich zu machen.
  • Wenn es zu einer Verurteilung kommt, genügt das Strafmass gemäss subjektivem Empfinden oft nicht.

Für die gewaltbetroffene Frau (und ihre Kinder) ist es das Wichtigste, dass die Gewalt aufhört. Welcher weitere Weg für sie richtig ist, können allein sie entscheiden. Ihre Entscheidung muss in jedem Fall respektiert werden.

Was kostet das Frauenhaus?

Für Sie als gewaltbetroffene Frau ist der Aufenthalt im Frauenhaus in der Regel kostenlos. Auch wenn Sie kein Geld haben, können Sie ins Frauenhaus kommen. Der Kanton Zürich finanziert die ersten 35 Tage Ihres Aufenthalts (Opferhilfegesetz, OHG). Rufen Sie uns an: 044 350 04 04. Wir helfen Ihnen, eine Lösung zu finden.

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TARIF  FRAU  KIND  SÄUGLING

Opferhilfestelle
Kanton Zürich
1.–35. Tag

252.00  252.00  222.00

Sozialbehörde oder Eigenfinanzierung, wenn Wohnsitz
im Kanton Zürich, ab 36.Tag

 185.00  185.00  150.00

Opferhilfe und Sozialbehörden, wenn Wohnsitz in einem anderen Kanton
                                                            

 330.00   330.00   300.00 

Im Kanton Zürich finanziert die Opferhilfestelle (OH) den Aufenthalt im Frauenhaus in der Regel für 35 Tage. In Ausnahmefällen bezahlt die OH weitere Aufenthaltstage.

Die Sozialhilfe der Wohngemeinde der betroffenen Frau finanziert die Nebenkosten sowie den weiteren Aufenthalt, bis eine tragfähige Nachfolgelösung gefunden ist. Die Sozialhilfe leistet auch subsidiäre Kostengutsprache, falls die Opferhilfe die Finanzierung der ersten 35 Tage ablehnt. Ab dem 36. Aufenthaltstag ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Ist die betroffene Frau vermögend oder hat sie ein geregeltes Einkommen, muss sie ihren Aufenthalt ab dem 36. Tag selber finanzieren.

Wie geht es weiter nach dem Frauenhaus Zürich Violetta?

Im Frauenhaus arbeiten nur Frauen. Viele sind Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und Psychologinnen. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhaus Zürich Violetta unterstehen der Schweigepflicht. Sie stehen auf Ihrer Seite und schützen Ihre Persönlichkeit.

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Das Team desrauenhaus Zürich Violetta besteht aus Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und weiteren Mitarbeiterinnen, die auf Gewaltsituationen spezialisiert sind. Bei ihrer Arbeit gilt der Grundsatz der Parteilichkeit: Sie stellen sich auf die Interessensseite der Frau (andere Fachstellen bieten dasselbe für die Täterseite an).

 

Die Kinderfachfrauen im Frauenhaus arbeiten parteilich für die Interessen der Kinder. Diese Trennung ist aus fachlicher Sicht sinnvoll. Dabei wird sowohl der subjektiven Wahrnehmung der Frauen und Kinder wie auch den rechtlichen Aspekten der Kinder Rechnung getragen.

 

Wir respektieren jederzeit den Persönlichkeitsschutz und Datenschutz der Frauen und Kinder und halten die Schweigepflicht strikt ein. Auskünfte, auch bezüglich strafrechtlich relevanter Informationen, werden nur im Einverständnis der betroffenen Frau erteilt.

Wer arbeitet im Frauenhaus Zürich Violetta?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir helfen Ihnen, eine passende Lösung zu finden. Eine Möglichkeit ist unser Wohnangebot Vista Nova.

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Vista Nova ist ein Nachbetreuungsangebot für Frauen (und ihre Kinder) direkt nach dem Aufenthalt im Frauenhaus. Die sozialpädagogisch geschulten Mitarbeiterinnen begleiten die Frauen und Kinder umfassend und nachhaltig in ein Leben ohne Gewalt.

 

Weitere Infos zu Vista Nova