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Frauenhaus
Sie erreichen uns während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Helpline
Am Telefon klären wir, ob ein Frauenhausaufenthalt das Richtige für Sie ist. Falls Sie bei uns eintreten, wird ein neutraler Treffpunkt vereinbart, und wir holen Sie dort ab. Dies kann sehr rasch geschehen, auch mitten in der Nacht.
Publikationen
Noch einmal und ich gehe
ein Comic von Helena Appenzeller und Nora Strassmann
herausgegeben von der Stiftung Frauenhaus Zürich
Lesung im Rahmen von Fumetto am 25. März, 16h
www.fumetto.ch
16 TAGE GEGEN GEWALT
Frauen flüchten auch in der Schweiz vor Gewalt. Und zwar in die Frauenhäuser.
Die Frauenhäuser in der Schweiz und in Liechtenstein bieten von akuter Gewalt betroffenen Frauen, Müttern und deren Kindern Schutz und Unterkunft, rechtliche Informationen sowie umfassende psychosoziale Beratung. Unsere Kampagne gibt Einblick in einen entscheidenden Momen im Leben dieser Frauen: Jede von ihnen hat den mutigen Entscheid gefasst, in ein Frauenhaus zu flüchten, und damit den ersten Schritt in ein gewaltfreies Leben getan. Indem wir die persönlichen Gegenstände zeigen, die sie gepackt haben, erzählen wir ihre individuellen Geschichten.
24h-HELPLINE 044 350 04 04
«Gewalt fängt an, wenn jemand sagt, ich liebe dich und du gehörst mir!»
Erich Fried
Definitionen
«Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.» (GSG § 2 Abs. 1)
Häusliche Gewalt ist viel mehr, als was in Statistiken und Medien gelesen werden kann. Denn sehr viel häufiger geschieht Gewaltausübung in «privaten Räumen» – also im Verborgenen.
Auch Kinder und Jugendliche erleben verschiedene Formen von Gewalt und sexueller Ausbeutung durch ihre Väter, männlichen Verwandten oder ihnen vertraute Personen.
Gewalt in Paarbeziehungen ist eine Form von häuslicher Gewalt. Der Begriff umfasst körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt in Ehe und Partnerschaft, bei heterosexuellen oder homosexuellen Paaren, mit gemeinsamem oder getrenntem Wohnsitz. Auch bei Paaren, die sich am Trennen sind oder bereits getrennt leben, kommt es oft zu Gewalt. Diverse Untersuchungen zeigen, dass bis 25 Prozent der Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt und rund 30 Prozent psychische Gewalt von ihrem Partner oder Ex-Partner erleben.
Auch Gewalt von Frauen gegenüber ihren Partnern oder Partnerinnen ist eine Realität.
Weitere Formen von Gewalt gegen Frauen
Grundsätzlich
Gewalt gegen Frauen und Kinder (und alle Menschen) ist eine Menschenrechtsverletzung, die es konsequent und mit adäquaten Mitteln zu ahnden gilt.
Gesetze sind sehr wichtig, aber sie reichen oft nicht als Massnahme gegen Gewalt. Gesetze werden in der Schweiz kantonal angewendet und daher auch zum Teil unterschiedlich interpretiert.
Gesetze haben oft nicht für alle Frauen die gleichen Konsequenzen: Frauen, deren Aufenthaltsrecht an das des Ehemannes gebunden ist, gefährden unter Umständen ihre Aufenthaltsbewilligung gemäss Ausländer:innengesetz, wenn sie Sozialhilfeunterstützung beziehen. Das ist nicht gerecht und entspricht nicht der «Istanbul-Konvention» (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Alle Frauen müssen dieselben Rechte haben und Migrantinnen also eine vom Ehemann unabhängige Aufenthaltsbewilligung bekommen.
Alle sind angehalten, alles zu unternehmen, um jegliche Form der Gewalt – also auch strukturelle – zu verhindern und bereits alle Zeichen von Gewalt rechtzeitig ernst zu nehmen. Wegschauen ist keine Lösung.
Die Opferhilfe (OH) in der Schweiz richtet sich nach dem Eidgenössischen Opferhilfegesetz (OHG) und der Opferhilfeverordnung des Bundes. Das Gesetz ist seit 1993 in Kraft. Darin sind die Rechte für Opfer von strafrechtlich erfassbaren Tatbeständen festgeschrieben. Ausdrücklich will das Gesetz die Betroffenen auch vor weiterer Gewalt schützen.
Das Recht auf Leistungen der Opferhilfe besteht unabhängig davon, ob eine Strafanzeige erstattet wird.
Gemäss Opferhilfegesetz haben gewaltbetroffene Menschen auch Anspruch auf finanzielle Hilfe für Kosten, die für sie unmittelbar durch die Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Dazu gehört auch der Aufenthalt in einem Frauenhaus.
Um sich wirksam gegen häusliche Gewalt einzusetzen und fachlich adäquate Unterstützung anzubieten, ist es wichtig, die Zusammenhänge und Auswirkungen von Gewalt zu kennen. Dazu gehört auch, über die Dynamik des «Kreislaufs der Gewalt» Bescheid zu wissen.
Die Tatsache, dass Frauen oft lange bei ihrem gewaltausübenden Mann bleiben oder sogar nach einem Aufenthalt im Frauenhaus oder einer Trennungszeit zu ihm zurückkehren, stösst immer wieder auf grosses Unverständnis gegenüber den Opfern.
Misshandlungsbeziehungen unterliegen einer ganz spezifischen Dynamik. In Fachkreisen wird mit dem Begriff «Kreislauf der Gewalt» gearbeitet. Es sind drei Phasen, die analytisch trennbar sind, aber sich in der Praxis oft vermischen.
Wenn die gewalttätige Person keine selbstkritische Einsicht hat, aus der Gewaltspirale aussteigen zu müssen, um Schlimmeres zu verhindern, verändert sich nichts. Wo diese Einsicht fehlt, muss eine gewaltbetroffene Frau/Person selber zu ihrem Schutz und demjenigen ihrer Kinder aktiv werden.
Ursachen
Über 40 Jahre gegen Gewalt an Frauen – Stiftung Frauenhaus Zürich
Gewalt gegen Frauen und Kinder kommt tagtäglich vor, jetzt und mitten unter uns. Darüber zu reden, ist jedoch immer noch sehr schwierig.
Gewalt gegen Frauen zählt zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen, häusliche Gewalt gehört zu den brisantesten Problemen in unserer Gesellschaft. Dem Thema ist deshalb und aus präventiven Gründen innerhalb der Bildungsarbeit ein entsprechender Platz einzuräumen. Seit über 40 Jahren engagiert sich die Stiftung Frauenhaus Zürich für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Sie betreibt das Frauenhaus Zürich Violetta und informiert über häusliche Gewalt, engagiert sich in der Öffentlichkeitsarbeit und arbeitet aktiv im politischen und sozialen Umfeld mit, wenn es um Verbesserungen für die Situation gewaltbetroffener Frauen geht.
Anlässlich des 40-Jahr-Jubiläums der Stiftung Frauenhaus Zürich erschien das von der Stiftung herausgegebene Buch «Wann, wenn nicht jetzt. Das Frauenhaus in Zürich», in dem Christina die Geschichte des Vereins misshandelter Frauen und ihrer Kinder in Zürich erzählt, der in den 1970er-Jahren als Teil der Neuen Frauenbewegung gegründet wurde und 1979 das erste autonome Frauenhaus in der deutschsprachigen Schweiz in Zürich eröffnen konnte. Die Porträts von gewaltbetroffenen Frauen und Zeitzeuginnen sowie die Beiträge von Fachleuten zeigen die Entwicklungen in vier Jahrzehnten auf und führen in die Gegenwart und in die Zukunft.
Bildungs DVD (Vergriffen)
Die Stiftung Frauenhaus Zürich produzierte zudem 2010, anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens, eine spezifische Bildungs-DVD als Beitrag zur Auseinandersetzung mit dem Thema. Diese ist in gewissen Aspekten (vor allem betreffend Gesetze) veraltet, darüber hinaus jedoch immer noch sehr aktuell.
Ziel der Bildungs-DVD ist es:
Was ist ein Frauenhaus? Wie ist das Frauenhaus Zürich entstanden? Was ist Gewalt gegen Frauen? Warum kehren gewisse Frauen zum gewalttätigen Partner zurück? Was ist mit den Kindern? Wie häufig kommt Gewalt vor? Was geht mich das an?
Vier Teile der DVD sind dokumentarisch, der fünfte Teil mit dem Titel «Und was geht mich das an?» umfasst drei Spielszenen, die zum Austausch im Gespräch anregen und die eigene Haltung zum Thema reflektieren lassen. Die fünf Teile stehen je für sich und lassen sich in beliebiger Reihenfolge anwählen. Begleitmaterial im PDF-Format ist im ROM-Bereich zu finden.
Handbücher zum Thema
Polizei-Notruf-Nummer: 117
Frauenhäuser im Kanton Zürich
Frauenhaus Zürich Violetta
Tel. 044 350 04 04 www.frauenhaus-zhv.ch
Frauenhaus Winterthur
Tel. 052 213 08 78 www.frauenhaus-winterthur.ch
Frauenhaus Zürich Oberland
Tel. 044 994 40 94 / www.frauenhaus-zo.ch
Mädchenhaus Zürich
Stationäre Kriseneinrichtung für junge Frauen von 14 bis 20 Jahren, die von Gewalt betroffen sind
Tel. 044 341 49 45 / info@maedchenhaus.ch / www.maedchenhaus.ch
Opferhilfeberatungsstellen für Frauen
BIF Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
Tel. 044 278 99 99 / www.bif-frauenberatung.ch
Frauenberatung sexuelle Gewalt Beratungsstelle für Frauen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Vom Kanton Zürich gemäss Opferhilfegesetz anerkannte Beratungsstelle Tel. 044 291 46 46 / www.frauenberatung.ch
Allgemeine Opferberatung Zürich Opferberatung u. a. für Opfer von häuslicher Gewalt
Tel. 044 299 40 50 / www.obzh.ch
Castagna Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder, weibliche Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete Frauen
Tel. 044 360 90 40 / mail@castagna-zh.ch / www.castagna-zh.ch
Beratungsstelle kokon Opfer- und Krisenberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Tel: 044 545 45 40 / info@kokon-zh.ch / www.kokon-zh.ch
Sozialdirektor:innen Konferenz und Opferhilfe Schweiz SODK
www.sodk.ch/de/themen/opferhilfe/
Polizeiliche Fachstellen häusliche Gewalt
(während Bürozeiten)
Kantonspolizei Zürich
Tel. 044 295 98 60 / fachstelle.hg@kapo.zh.ch
Stadtpolizei Zürich
Tel. 044 411 64 12 / fachstelle.hg@stp.stzh.ch
Weitere Angebote
Beratungsnotrufnummer für Erwachsene / Dargebotene Hand
Tel. 143 / www.143.ch
Beratungsnotrufnummer für Kinder und Jugendliche / Pro Juventute
Tel. 147 / www.147.ch
Schlupfhuus Beratung und Unterkunft für Kinder und Jugendliche
Tel. 043 268 22 / www.schlupfhuus.ch
Elternnotruf
Tel. 0848 35 45 55 (Festnetz Ortstarif) / 24h@elternnotruf.ch / www.elternnotruf.ch
Kinderschutzgruppe Medizinische Untersuchung von Kindsmisshandlungen sowie Beratungen für Betroffene, deren Familien sowie Fachpersonen. Angegliedert an das Kinderspital Zürich
Tel. 044 266 76 46 / www.kinderschutzgruppe.ch
Kinderanwaltschaft Schweiz
Kinderombudsstelle und Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche
Tel. 41 52 260 15 55 / kinderjugendliche@kinderanwaltschaft.ch / www.kinderanwaltschaft.ch