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Gewalt

«Gewalt fängt an, wenn jemand sagt, ich liebe dich und du gehörst mir!»
Erich Fried

 

Definitionen
«Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.» (GSG § 2 Abs. 1)

 

Häusliche Gewalt ist viel mehr, als was in Statistiken und Medien gelesen werden kann. Denn sehr viel häufiger geschieht Gewaltausübung in «privaten Räumen» – also im Verborgenen.

 

Auch Kinder und Jugendliche erleben verschiedene Formen von Gewalt und sexueller Ausbeutung durch ihre Väter, männlichen Verwandten oder ihnen vertraute Personen.

Gewalt in Paarbeziehungen ist eine Form von häuslicher Gewalt. Der Begriff umfasst körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt in Ehe und Partnerschaft, bei heterosexuellen oder homosexuellen Paaren, mit gemeinsamem oder getrenntem Wohnsitz. Auch bei Paaren, die sich am Trennen sind oder bereits getrennt leben, kommt es oft zu Gewalt. Diverse Untersuchungen zeigen, dass bis 25 Prozent der Frauen im Laufe ihres Erwachsenenlebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt und rund 30 Prozent psychische Gewalt von ihrem Partner oder Ex-Partner erleben.

Auch Gewalt von Frauen gegenüber ihren Partnern oder Partnerinnen ist eine Realität.

 

Weitere Formen von Gewalt gegen Frauen

  • Zwangsheirat
  • Zwangsprostitution
  • Menschenhandel

Gesetze

Grundsätzlich
Gewalt gegen Frauen und Kinder (und alle Menschen) ist eine Menschenrechtsverletzung, die es konsequent und mit adäquaten Mitteln zu ahnden gilt.

 

Gesetze sind sehr wichtig, aber sie reichen oft nicht als Massnahme gegen Gewalt. Gesetze werden in der Schweiz kantonal angewendet und daher auch zum Teil unterschiedlich interpretiert.

 

Gesetze haben oft nicht für alle Frauen die gleichen Konsequenzen: Frauen, deren Aufenthaltsrecht an das des Ehemannes gebunden ist, gefährden unter Umständen ihre Aufenthaltsbewilligung gemäss Ausländer:innengesetz, wenn sie Sozialhilfeunterstützung beziehen. Das ist nicht gerecht und entspricht nicht der «Istanbul-Konvention» (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Alle Frauen müssen dieselben Rechte haben und Migrantinnen also eine vom Ehemann unabhängige Aufenthaltsbewilligung bekommen.

 

Alle sind angehalten, alles zu unternehmen, um jegliche Form der Gewalt – also auch strukturelle – zu verhindern und bereits alle Zeichen von Gewalt rechtzeitig ernst zu nehmen. Wegschauen ist keine Lösung.

 

Die Opferhilfe (OH) in der Schweiz richtet sich nach dem Eidgenössischen Opferhilfegesetz (OHG) und der Opferhilfe­verordnung des Bundes. Das Gesetz ist seit 1993 in Kraft. Darin sind die Rechte für Opfer von strafrechtlich erfassbaren Tatbeständen festgeschrieben. Ausdrücklich will das Gesetz die Betroffenen auch vor weiterer Gewalt schützen.

 

Das Recht auf Leistungen der Opferhilfe besteht unabhängig davon, ob eine Strafanzeige erstattet wird.

 

Gemäss Opferhilfegesetz haben gewaltbetroffene Menschen auch Anspruch auf finanzielle Hilfe für Kosten, die für sie unmittelbar durch die Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Dazu gehört auch der Aufenthalt in einem Frauenhaus.

Gewaltspirale

Um sich wirksam gegen häusliche Gewalt einzusetzen und fachlich adäquate Unterstützung anzubieten, ist es wichtig, die Zusammenhänge und Auswirkungen von Gewalt zu kennen. Dazu gehört auch, über die Dynamik des «Kreislaufs der Gewalt» Bescheid zu wissen.

Die Tatsache, dass Frauen oft lange bei ihrem gewaltausübenden Mann bleiben oder sogar nach einem Aufenthalt im Frauenhaus oder einer Trennungszeit zu ihm zurückkehren, stösst immer wieder auf grosses Unverständnis gegenüber den Opfern.

Misshandlungsbeziehungen unterliegen einer ganz spezifischen Dynamik. In Fachkreisen wird mit dem Begriff «Kreislauf der Gewalt» gearbeitet. Es sind drei Phasen, die analytisch trennbar sind, aber sich in der Praxis oft vermischen.
Wenn die gewalttätige Person keine selbstkritische Einsicht hat, aus der Gewaltspirale aussteigen zu müssen, um Schlimmeres zu verhindern, verändert sich nichts. Wo diese Einsicht fehlt, muss eine gewaltbetroffene Frau/Person selber zu ihrem Schutz und demjenigen ihrer Kinder aktiv werden.

 

Ursachen


Bildung

Über 40 Jahre gegen Gewalt an Frauen – Stiftung Frauenhaus Zürich
Gewalt gegen Frauen und Kinder kommt tagtäglich vor, jetzt und mitten unter uns. Darüber zu reden, ist jedoch immer noch sehr schwierig.

Gewalt gegen Frauen zählt zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen, häusliche Gewalt gehört zu den brisantesten Problemen in unserer Gesellschaft. Dem Thema ist deshalb und aus präventiven Gründen innerhalb der Bildungsarbeit ein entsprechender Platz einzuräumen. Seit über 40 Jahren engagiert sich die Stiftung Frauenhaus Zürich für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Sie betreibt das Frauenhaus Zürich Violetta und informiert über häusliche Gewalt, engagiert sich in der Öffentlichkeitsarbeit und arbeitet aktiv im politischen und sozialen Umfeld mit, wenn es um Verbesserungen für die Situation gewaltbetroffener Frauen geht.

Anlässlich des 40-Jahr-Jubiläums der Stiftung Frauenhaus Zürich erschien das von der Stiftung herausgegebene Buch «Wann, wenn nicht jetzt. Das Frauenhaus in Zürich», in dem Christina die Geschichte des Vereins misshandelter Frauen und ihrer Kinder in Zürich erzählt, der in den 1970er-Jahren als Teil der Neuen Frauenbewegung gegründet wurde und 1979 das erste autonome Frauenhaus in der deutschsprachigen Schweiz in Zürich eröffnen konnte. Die Porträts von gewaltbetroffenen Frauen und Zeitzeuginnen sowie die Beiträge von Fachleuten zeigen die Entwicklungen in vier Jahrzehnten auf und führen in die Gegenwart und in die Zukunft.

 



Bildungs DVD (Vergriffen)
Die Stiftung Frauenhaus Zürich produzierte zudem 2010, anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens, eine spezifische Bildungs-DVD als Beitrag zur Auseinandersetzung mit dem Thema. Diese ist in gewissen Aspekten (vor allem betreffend Gesetze) veraltet, darüber hinaus jedoch immer noch sehr aktuell. 

Ziel der Bildungs-DVD ist es:

  • junge Erwachsene und weitere Interessierte in 5 Kapiteln über die wichtigsten Aspekte über Gewalt gegen Frauen zu informieren,
  • für die Zusammenhänge zwischen häuslicher Gewalt und den geschlechtsspezifischen Machtverhältnissen in unserer Gesellschaft zu sensibilisieren,
  • die rund 30-jährige Entwicklung seit der Enttabuisierung des Themas in den 1970er-Jahren in der Schweiz und anderswo zusammenzufassen.

Was ist ein Frauenhaus? Wie ist das Frauenhaus Zürich entstanden? Was ist Gewalt gegen Frauen? Warum kehren gewisse Frauen zum gewalttätigen Partner zurück? Was ist mit den Kindern? Wie häufig kommt Gewalt vor? Was geht mich das an?

Vier Teile der DVD sind dokumentarisch, der fünfte Teil mit dem Titel «Und was geht mich das an?» umfasst drei Spielszenen, die zum Austausch im Gespräch anregen und die eigene Haltung zum Thema reflektieren lassen. Die fünf Teile stehen je für sich und lassen sich in beliebiger Reihenfolge anwählen. Begleitmaterial im PDF-Format ist im ROM-Bereich zu finden.

 

Literatur

Handbücher zum Thema

 

Literatur allgemein

 

  • Christina Caprez: Wann, wenn nicht jetzt. Das Frauenhaus in Zürich. Herausgegeben von der Stiftung Frauenhaus Zürich. Zürich 2022
  • Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann: Zahlreiche Publikationen zum Thema. Abrufbar auf https://www.ebg.admin.ch (9.10.2022)

 

Literatur mit dem Schwerpunkt Kinder und häusliche Gewalt

 

  • Seith Corinna, Kavemann Barbara: «Es ist ganz wichtig, die Kinder da nicht alleine zu lassen». Unterstützungsangebote für Kinder als Zeugen und Opfer häuslicher Gewalt. Evaluationsstudie des Aktionsprogramms Kinder als Zeugen und Opfer häuslicher Gewalt der Landesstiftung Baden–Württemberg 2004–2006. Stuttgart 2007
  • Stabstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann (Hrsg.): Häusliche Gewalt. Was kann die Schule tun. Broschüre für Lehrerinnen und Lehrer. Chur 2007
  • Verein Mädchenhaus Zürich (Hrsg.): «Mädchen sind unschlagbar». Eine Dokumentation zum Thema Gewalt an Mädchen und jungen Frauen. Ein Rückblick auf die Fachtagung vom 8. September 2006. Zürich 2007
  • Kavemann Barbara, Kreyssig Ulrike (Hrsg.): Handbuch Kinder und Häusliche Gewalt. Wiesbaden 2006
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Berlin, Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen e.V. (Hrsg.): Mehr Mut zum Reden
    Von misshandelten Frauen und ihren Kindern. Berlin 2000

 

Für Kinder

 

  • Christine Biernath: Keinen Schlag weiter! Stuttgart 2007
  • Wormser Helen, Wigger Walter, Schnyder Nadine: Julia ist kein Einzelfall. Wie das Opferhilfegesetz Kinder zu ihrem Recht verhilft. Luzern 2001
  • Tschupp Silvia: Wenn der Vater die Mutter schlägt. Die Auswirkungen von Männergewalt gegen Frauen und die Kinder. Diplomarbeit am iff-forum- Institut für ganzheitlich-feministische Pädagogik und Psychologie. Zürich 2000
  • Lercher Lisa et al.: Weil der Papa die Mama haut. Kinder aus dem Frauenhaus zeichnen und erzählen. (Kinderbuch). Donna Vita 1997

 

Vernetzung und Adressen


Polizei-Notruf-Nummer: 117


Frauenhäuser im Kanton Zürich

Frauenhaus Zürich Violetta
Tel. 044 350 04 04 www.frauenhaus-zhv.ch

Frauenhaus Winterthur
Tel. 052 213 08 78 www.frauenhaus-winterthur.ch

Frauenhaus Zürich Oberland
Tel. 044 994 40 94 / www.frauenhaus-zo.ch

Mädchenhaus Zürich 
Stationäre Kriseneinrichtung für junge Frauen von 14 bis 20 Jahren, die von Gewalt betroffen sind
Tel. 044 341 49 45 / info@maedchenhaus.ch / www.maedchenhaus.ch


Opferhilfeberatungsstellen für Frauen


BIF
Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
Tel. 044 278 99 99 / www.bif-frauenberatung.ch

Frauenberatung sexuelle Gewalt Beratungsstelle für Frauen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Vom Kanton Zürich gemäss Opferhilfegesetz anerkannte Beratungsstelle Tel. 044 291 46 46 / www.frauenberatung.ch

Allgemeine Opferberatung Zürich Opferberatung u. a. für Opfer von häuslicher Gewalt
Tel. 044 299 40 50 / www.obzh.ch


Castagna Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder, weibliche Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete Frauen

Tel. 044 360 90 40 / mail@castagna-zh.ch / www.castagna-zh.ch


Beratungsstelle kokon Opfer- und Krisenberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Tel: 044 545 45 40 / info@kokon-zh.ch / www.kokon-zh.ch

Sozialdirektor:innen Konferenz und Opferhilfe Schweiz SODK
www.sodk.ch/de/themen/opferhilfe/



Polizeiliche Fachstellen häusliche Gewalt

(während Bürozeiten)

Kantonspolizei Zürich
Tel. 044 295 98 60 / fachstelle.hg@kapo.zh.ch

Stadtpolizei Zürich
Tel. 044 411 64 12 / fachstelle.hg@stp.stzh.ch

 


Weitere Angebote

 

Beratungsnotrufnummer für Erwachsene / Dargebotene Hand
Tel. 143  / www.143.ch

Beratungsnotrufnummer für Kinder und Jugendliche / Pro Juventute
Tel. 147 / www.147.ch

Schlupfhuus Beratung und Unterkunft für Kinder und Jugendliche
Tel. 043 268 22 / www.schlupfhuus.ch


Elternnotruf

Tel. 0848 35 45 55 (Festnetz Ortstarif) / 24h@elternnotruf.ch / www.elternnotruf.ch


Kinderschutzgruppe Medizinische Untersuchung von Kindsmisshandlungen sowie Beratungen für Betroffene, deren Familien sowie Fachpersonen. Angegliedert an das Kinderspital Zürich 
Tel. 044 266 76 46 / www.kinderschutzgruppe.ch


Kinderanwaltschaft Schweiz   
Kinderombudsstelle und Rechtsvertretung für Kinder und Jugendliche
Tel. 41 52 260 15 55 / kinderjugendliche@kinderanwaltschaft.ch / www.kinderanwaltschaft.ch