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Frauenhaus
Sie erreichen uns während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Helpline
Am Telefon klären wir, ob ein Frauenhausaufenthalt das Richtige für Sie ist. Falls Sie bei uns eintreten, wird ein neutraler Treffpunkt vereinbart, und wir holen Sie dort ab. Dies kann sehr rasch geschehen, auch mitten in der Nacht.
Aktionen
Noch einmal und ich gehe
ein Comic von Helena Appenzeller und Nora Strassmann
herausgegeben von der Stiftung Frauenhaus Zürich
Lesung im Rahmen von Fumetto am 25. März, 16h
www.fumetto.ch
16 TAGE GEGEN GEWALT
Frauen flüchten auch in der Schweiz vor Gewalt. Und zwar in die Frauenhäuser.
Die Frauenhäuser in der Schweiz und in Liechtenstein bieten von akuter Gewalt betroffenen Frauen, Müttern und deren Kindern Schutz und Unterkunft, rechtliche Informationen sowie umfassende psychosoziale Beratung. Unsere Kampagne gibt Einblick in einen entscheidenden Momen im Leben dieser Frauen: Jede von ihnen hat den mutigen Entscheid gefasst, in ein Frauenhaus zu flüchten, und damit den ersten Schritt in ein gewaltfreies Leben getan. Indem wir die persönlichen Gegenstände zeigen, die sie gepackt haben, erzählen wir ihre individuellen Geschichten.
24h-HELPLINE 044 350 04 04
Kinder sind von häuslicher Gewalt immer auch betroffen, direkt oder indirekt. Einerseits müssen sie die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben, andererseits können sie selber Opfer von Gewalthandlungen sein. Die Kinder erhalten im Frauenhaus parteiliche sozialpädagogische Unterstützung und Beratung. Weitere Angebote sind professionelle Animation und ein breites Angebot an kindergerechten Spielen, Büchern, Räumen etc.
Wenn es die Sicherheit erlaubt, gehen die Kinder auch während des Aufenthaltes im Frauenhaus zur Schule. Da dies aus Sicherheitsgründen in aller Regel nicht in der alten Schule möglich ist, arbeitet das Frauenhaus eng mit geeigneten Schulen in der näheren Umgebung zusammen.
Mütter können ihre Kinder ab Säuglingsalter mitbringen. Bei Söhnen gibt es grundsätzlich eine obere Altersgrenze von 12 Jahren, es wird jedoch von Fall zu Fall geklärt, ob ein Aufenthalt möglich ist. Die Mütter sind während des Aufenthaltes für die Kinderbetreuung zuständig und verantwortlich. Sie werden in ihrer Aufgabe unterstützt und beraten, gegebenenfalls mit weiteren Fachstellen vernetzt.