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Die SFZ ist seit 1981 steuerbefreit und gemeinnützig anerkannt. Die Stiftung untersteht der kantonalen Stiftungsaufsicht und wird jährlich durch die Treuhandfirma BDO AG geprüft. Das Budget, die Betriebsrechnung und Bilanz werden jährlich im Jahresbericht publiziert.

Die Finanzierungsstruktur der SFZ bzw. ihrer Angebote beruht auf folgenden Pfeilern:

  • Subventionen des kantonalen Sozialamtes gemäss Leistungsvereinbarung für das Frauenhaus und das Postventionsangebot
  • Tagestarif im Frauenhaus für Frauen und Kinder durch die kantonale Opferhilfestelle oder die Gemeinde
  • Fallspezifische Kostenübernahme durch Wohngemeinde
  • Freiwillige Gemeindebeiträge 
  • Spenden Dritte als Eigenleistung der SFZ